Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Martin Heinzmann
- Vorstandsvorsitzender
- 07834 839-1240
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- Oliver Broghammer
- Vorstandsmitglied
- 07834 839-1180
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- Rainer Dieterle
- Prokurist | Bereichsleiter Firmenkundenbetreuung
- 07834 839-1145
- Schreiben Sie uns

- Matthias Förtsch
- Prokurist | Bereichsleiter Unternehmensservice
- 07722 864-1215
- Schreiben Sie uns

- Sandra Harter
- Prokuristin | Bereichsleiterin Rechnungswesen / Zahlungsverkehr
- 07834 839-1175
- Schreiben Sie uns

- Johannes Kaspar
- Prokurist | Bereichsleiter Kreditberatung
- 07834 839-1186
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- Axel Moosmann
- Prokurist | Bereichsleiter Privatkundenbetreuung / VR-Immobilien
- 07832 9166-1430
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- Matthias Rüdiger
- Prokurist | Bereichsleiter Produktionsbank
- 07834 839-1238
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- Thomas Thiel
- Prokurist | Bereichsleiter Treasury
- 07722 864-1167
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- Matthias Trautwein
- Prokurist | Leiter Personalmanagement
- 07722 864-1225
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- Alexander Wöhrle
- Prokurist | Bereichsleiter Gesamtbanksteuerung
- 07834 839-1254
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Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Vertreterversammlung beschließt über Angelegenheiten der Genossenschaftsbank, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und über Änderungen der Satzung. Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.
